ARBEITSÜBEREINKOMMEN
zwischen der:
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ÖSTERREICHISCHEN VOLKSPARTEI und
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PRO BOCKFLIESS
vom 3. Juli 2005
ÜBER DIE GEMEINSAME
GESTALTUNG DER GEMEINDE-ARBEIT IN DER MARKTGEMEINDE BOCKFLIESS
Die im Gemeinderat der Gemeinde Bockfließ vertretenen Fraktionen „Österreichische
Volkspartei“ und „Pro Bockfließ“ kommen überein, in der Legislaturperiode 2005
bis 2010 gemeinsame Projekte zu realisieren und durch aufeinander abgestimmte
Arbeit im Gemeinderat sowie durch Aktivitäten in der Gemeinde gemeinsame Ziele
zu erreichen.
Die beiden Gruppen respektieren in dieser
Zusammenarbeit die Selbstständigkeit und Eigen-verantwortlichkeit des Partners.
Unterschiedliche Positionen und Ansichten werten wir dabei nicht als trennend,
sondern als Belebung und Bereicherung der gemeinsamen politischen Kultur.
Diese gemeinsame Gemeindearbeit ist vom gegenseitigen Vertrauen
geleitet: Partnerschaft, Offenheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden -
nicht nur beim Partner sondern auch Dritten gegenüber - sind Leitmotive dieser
gemeinsamen Arbeit.
DIE
TRANSPARENTE GEMEINDE:
Die Gemeinde ist eine
leistungsorientierte Service-Stelle für die Gemeindebürger. Alle - insbesondere
die gewählten Gemeindevertreter - sollen und können sich in die Gemeindearbeit
ungehindert einbringen.
Gemeindebürger sind grundsätzlich keine Bittsteller, sondern Kunden;
Anspruchsberechtigte Mitglieder (Gemeinderatsmitglieder) anderer politischer
Gruppierungen sind niemals Gegner, sondern Mitbewerber und Partner in der
Gemeindearbeit.
DIE GEMEINDE
IST EIN TEAM
Die gewählten Gemeindevertreter verstehen
sich als Team, in dem alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
Die Entscheidungen werden von allen getragen. In diesem Sinne sind alle im
Gemeinderat vertretenen Parteien einzubinden, eine Ausgrenzung einer Gruppe
oder eines Einzelnen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Darüber hinaus werden interessierte und engagierte Gemeindebürger
(Vertreter von Vereinen, lnteressensorganisationen und Einzelpersonen) zur
Mitarbeit bei Gemeindeprojekten einge- laden und ihr Engagement unterstützt.
DIE GEMEINDE
HAT ZUKUNFT
Konstruktive Arbeit kann nicht nur mit dem Blickpunkt auf die
nächsten Wahlen und daher auch nicht auf fünf Jahre ausgerichtet sein. Neben
der erforderlichen Erledigung laufender Geschäfte sehen die Partner es als ihre
wichtigste Aufgabe, mittel und langfristige Konzepte zu erarbeiten und
Maßnahmen für die Entwicklung der Gemeinde zu initiieren und zu setzen, sowie
derartige Initiativen zu fördern.
Ein wichtiger Teil dieser zukunftsorientierten Gemeindearbeit ist
das Einbeziehen der jungen Gemeindebürger in das Gemeindegeschehen. Dazu gehört
nicht nur die Bereitstellung von Einrichtungen für die Jugend, sondern auch die
Förderung politischen Engagements der Jugendlichen und der Respekt vor Ihrer
Meinung.
LEBENSWERTE GEMEINDE
Die Politik des Gemeindeteams orientiert
sich vor allem an den Prioritäten der Gemeinde. Überregionale Interessen sind
zwar zu beachten, sie haben jedoch gegenüber den Interessen des unmittelbaren
Umfeldes der Gemeindebürger zurückzustehen.
Bei der Gestaltung der Gemeindepolitik ist es erklärtes Ziel, den
Bürgern anhaltend eine lebenswerte Gemeinde zu schaffen und zu fördern. Daher
haben Gestaltung der Lebensräume in der Gemeinde (wie z.B. Kinderspielplätze, Parks und Grünflächen, Ortszentrum
als Treffpunkt und Ort der Kommunikation u.a.) besondere Bedeutung. Die aktive
und nachhaltige Gestaltung der Gemeindeumgebung ist von vitalem Interesse. Die
Gemeinde stellt auch in Frage überregionaler Planungen (wie z.B. von
Verkehrswegen oder Großanlagen) die Interessen der Gemeindebürger in den
Vordergrund.
Die Priorität der Interessen der Gemeindebürger und das Ziel einer
lebenswerten Gemeinde beinhaltet soziale Verantwortung jedem einzelnen
Gemeindemitglied gegenüber als auch über
die Gemeindegrenzen hinausgehende Verantwortung für die Umwelt.
Diese gemeinsamen Ziele stellen das
Leitbild in allen Detailfragen für die praktische Gemeindearbeit dar. Darüber
hinaus werden sie durch die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
1) Freier Zugang zu Informationen
Grundsätzlich ist jedem Mitglied des Gemeinderates jede gewünschte
Auskunft und Information zu erteilen sowie in alle Unterlagen Einsicht zu
gewähren, soweit dies den gesetzlichen Bestimmungen nicht widerspricht
(Datenschutz, Schutz der persönlichen Sphäre u. dgl.). Auskunftsberechtigt sind
Bürgermeister, Vizebürgermeister, Gemeindebedienstete und Bereichsgemeinderäte.
2) Vorausplanbare
Sitzungen
Um den Gemeinderäten und interessierten Mitbürgern die Teilnahme an
Sitzungen der Gemeindeorgane zu erleichtern, werden pro Jahr sechs Sitzungen
des Gemeinderates zu im Voraus
festgelegten Terminen angesetzt, z.B. jeder 2. Donnerstag an ungeraden Monaten;
Beginn 20.00 Uhr.
3) Freiwillige Erweiterung gesetzlicher Fristen
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen
wird am Tag nach der Festlegung veröffentlicht.
Sollten bei der Gemeinderatssitzung
Unterlagen zu angeführten Tagesordnungspunkten fehlen, so ist das mit einem
Aktenvermerk zu versehen. Die Unterlagen werden bei der nächsten Sitzung
nachgereicht.
Änderungen der Tagesordnung erfolgen in Übereinstimmung zwischen
Bürgermeister und Vizebürgermeister. Die gesetzlichen Bestimmungen der NÖ
Gemeindeordnung bleiben davon unberührt.
4) Information der Bevölkerung
Die Gemeinde nützt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten,
die Gemeindebürger über das vom Gesetz geforderte Maß hinaus umfassend zu
informieren. Dies umfasst auch die
Information über Maßnahmen und Projekte im Planungsstadium mit dem Ziel,
die Bevölkerung maximal in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Dazu wird innerhalb von 3 Monaten ein dreiköpfiger Gemeinderats -
Arbeitskreis gebildet, in die jeder der im Gemeinderat vertretenen Parteien
eine Vertrauensperson entsenden kann. Auftrag an diese Arbeitgruppe ist die
Erarbeitung eines Konzeptes für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde mit
folgendem Inhalt:
- Ermittlung des
Informationsbedarfes und -wunsches der Bevölkerung
- Einbeziehung der
vorhandenen Medien (Gemeindezeitung, Internet-Präsenz, Amtstafel
- Berücksichtigung
des Sparsamkeitsauftrages
- Nennung eines
Fertigstellungstermines
Das so erarbeitete Konzept stellt die
Basis für entsprechende Anpassungen in der Öffentlich- keitsarbeit in der
Gemeinde dar.
5) Der „Bürgerstammtisch“ (Gemeindeinformationsabend)
Die Mitbürger werden persönlich über
Ereignisse, Entwicklungen und geplante Projekte der Gemeinde in einem
halbjährlich stattfindenden „Bürgerstammtisch“ informiert. Diese informelle
Veranstaltung soll den Gemeindebürgern die Möglichkeit bieten, eigene
Vorstellungen einzubringen und von den gewählten Vertretern Auskunft
einzufordern. Dieses Gespräch findet in ungezwungener Atmosphäre statt, es
werden seitens der Gemeinde der Bürgermeister, Vizebürgermeister und alle
Gemeinderäte – unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Fraktion – um
Anwesenheit ersucht.
6) Ansprechpartner zu Sachthemen
Zu allen Fragen der Gemeinde ist der
Bürgermeister der erste Ansprechpartner für die Bevölkerung. Zusätzlich wird zu
jedem Sachthema jeweils ein kompetenter, persönlicher Ansprechpartner in Form
eines „Bereichsführenden Gemeinderates“ (=Ausschussvorsitzender) den
Gemeindebürgern zur Verfügung stehen. Dazu werden neben den Sprechstunden von
Bürgermeister und Vizebürgermeister zu jedem Fachbereich eine Telefonnummer
veröffentlicht, über die der zuständige Gemeinderat (zu festgelegten Zeiten)
erreichbar ist. Die Pro Bockfliess würde das Resort Schule und Kindergarten
übernehmen.
7) Verbreiterung der Kompetenzen und Verantwortung
Die NÖ-Gemeindeordnung schreibt in weiten Bereichen die alleinige
Verantwortung durch den Bürgermeister fest. Sie schließt jedoch nicht aus, dass
der Bürgermeister unter Beibehaltung dieser Verantwortung Kompetenzen und
Entscheidungsmöglichkeiten an Gemeinderäte überträgt.
Das Vertrauensverhältnis der beiden Parteien nutzt diese
Möglichkeit. Die Gemeindearbeit wird folgendermaßen organisiert:
a)
Bürgermeister und
Vizebürgermeister arbeiten als Team und führen die Amtgeschäfte gemeinsam. Der
Vizebürgermeister hat daher gleichen Zugang zur Information wie der
Bürgermeister Die Alltagsangelegenheiten der Gemeinde erledigt der
Bürgermeister. Alle Bereichs - und Ortsübergreifenden Angelegenheiten, die über
den Alltagsbetrieb hinausgehen, werden aber von Bürgermeister und
Vizebürgermeister gemeinsam entschieden. Ist es aus Dringlichkeitsgründen
erforderlich, dass der Bürgermeister eine Entscheidung ohne Beiziehung des
Vizebürgermeisters trifft, informiert er diesen so rasch wie möglich über die
Angelegenheit.
b)
Für alle Sachfragen in der
Gemeindeverwaltung werden „Bereiche“ (= Ausschüsse) eingerichtet. Für diese
Bereiche werden innerhalb der nächsten 6 Monate in informellen
Arbeitsgesprächen zwischen den Vereinbarungspartnern konkrete Vorgaben für die
Gemeindearbeit ausgearbeitet. Diese Zielvorgaben orientieren sich an den als
Einleitung genannten Richtlinien der gemeinsamen Gemeindearbeit.
c)
Für die Gemeinderäte, die einen
Bereich übernehmen, werden gemeinsam die zur Erreichung der Ziele
erforderlichen Rahmenbedingungen und Handlungsvollmachten sowie die nötigen
Ressourcen ermittelt und im Rahmen der NÖ-Gemeindeordnung zur Verfügung
gestellt.
d)
Bereichsführende Gemeinderäte
(=Ausschussvorsitzende) legen jährlich im Gemeinderat einen Bericht über ihre
Tätigkeit mit besonderer Bezugnahme auf die Zielvorgaben vor.
8) Einbindung der Bevölkerung
Zur Erarbeitung und Entwicklung größerer
Projekte werden die Gemeindebürger aktiv zur Mitarbeit eingeladen. Für diese
Projekte werden öffentliche
Arbeitskreise gebildet, wie z.B. eine eigene Arbeitsgruppe für die Lösung des
Sportplatzprojektes, die – ausgestattet mit Zieldefinitionen – autonom Ideen
entwickeln und Konzepte erarbeiten. Die Leitung der Arbeitsgruppe übernimmt ein
Gemeinderat, der die Verbindung zur Gemeindeverwaltung hält und dessen
Hauptaufgabe ist, „Initialzündungen“ zu setzen.
Für folgende
Projekte werden derartige Arbeitsgruppen gebildet:
- Gemeinde und Regionalentwicklung:
Die Arbeitsgruppe soll unter möglichst
aktiver Beteiligung der Bevölkerung eine Standortbestimmung der Gemeinde
innerhalb der Kleinregion erarbeiten. Es soll festgestellt werden, wie die
Vorstellungen der Gemeindebürger über die künftige Ausrichtung der Gemeinde
(und damit der Gemeindepolitik) aussehen, wie die Gemeinde sich in den
einzelnen Bereichen (Selbstverständnis der Gemeinde, Schwerpunktsetzungen
beispielsweise durch Schaffung eines Kultur- und Jugendtreffs,
Verkehrsentwicklung u.a.) in den nächsten Jahren entwickeln und welche
Positionen die Gemeinde innerhalb der Region einnehmen soll.
Die Arbeitsgruppe soll unter möglichst
aktiver Beteiligung - vor allem jugendlicher Gemeindebürger - die Vorstellungen
der Jugendlichen über die politische und strukturelle Gestaltung der Gemeinde
eruieren. Sie soll die Beteiligungswünsche der Jugendlichen an den
Entscheidungen – sowohl hinsichtlich des Ausmaßes als auch deren Vorstellungen
über die Form dieser Beteiligung – gemeinsam mit ihnen formulieren und den
Bedarf an Einrichtungen (Freizeit, Sport) für Jugendliche erheben. Zum ersten
Treffen dieses Arbeitskreises werden Jugendliche in einem persönlichen
Schreiben eingeladen. Das so erarbeitete Konzept stellt die Basis für
entsprechende Maßnahmen der Gemeinde dar. Die Vereinbarungspartner sind sich
einig, die Wünsche der Jugendlichen zu respektieren und im Rahmen der
gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu realisieren.
- Junge Familien/Familien mit
Kindern in der Gemeinde:
Die Arbeitsgruppe soll unter aktiver
Beteiligung junger Familien deren Bedarf an Unterstützung durch die Gemeinde
ermitteln. Die Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge, durch welche Maßnahmen die
Gemeinde für junge Familien mit Kindern attraktiv wird. Zum ersten Treffen
dieses Arbeitskreises werden Mitbürger in einem persönlichen Schreiben
eingeladen. Das so erarbeitete Konzept stellt die Basis für entsprechende
Maßnahmen der Gemeinde dar. Die Vereinbarungspartner sind sich einig, die
Wünsche der jungen Familien zu respektieren und im Rahmen der gesetzlichen und
finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu realisieren.
- Senioren in der Gemeinde:
Die Arbeitsgruppe soll unter aktiver
Beteiligung der älteren Mitbewohner deren Vorstellungen zu einer lebenswerten
Gemeinde ermitteln. Zum ersten Treffen dieses Arbeitskreises werden Mitbürger
ab „5o plus“ in einem persönlichen Schreiben eingeladen. Das so erarbeitete
Konzept stellt die Basis für entsprechende Maßnahmen der Gemeinde dar. Die
Vereinbarungspartner sind sich einig, die Wünsche der Senioren zu respektieren
und im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu
realisieren.
- Neugestaltung des Ortskernes:
In dem Arbeitskreis werden die
Vorstellungen und Ideen zur Neugestaltung des Ortskernes als Lebensraum der
Bevölkerung eingeholt. Die so erarbeitenden Modelle sind die Basis für
entsprechende Maßnahmen der Gemeindeverwaltung zur langfristigen Umgestaltung
des Ortskernes.
9) Arbeitswelt
Wir sehen in der Sicherstellung der
Arbeitsmöglichkeiten eine wesentliche Voraussetzung für die Gemeinde mit
Zukunft. Dazu gehören die Förderung neuer, zukunftsorientierter Arbeitsplätze
ebenso wie eine Optimierung der Mobilität.
Die Gemeinde wird daher
- Neuansiedlungen und
Neugründungen von Klein- und Mittelunternehmen unter Berücksichtigung der
Erhaltung der Lebensqualität in der Gemeinde, vor allem jene, die die
Nahversorgung garantieren, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
fördern.
- Die Schaffung neuer
infrastruktureller Einrichtungen (Breitbandkommunikation u.a.) im Rahmen
ihrer Möglichkeiten fördern.
- alle Möglichkeiten
zur Steigerung der Mobilität forcieren, sofern damit keine Belastung der
Bevölkerung einhergeht.
- eigene
Einrichtungen wie z.B. Kindergarten und deren Öffnungszeiten, das
Gemeindeamt sowie Gemeindeveranstaltungen so gestalten, dass sie den
Bedürfnissen der berufstätigen Bevölkerung entgegenkommen
(Nachmittagsbetreuung).
10) Verkehr und Straße
Bei Investitionen
in den Straßenbau haben die Sicherheit und die Interessen der Dorfbewohner
oberste Priorität. Das erfordert:
- eine spürbare
Reduzierung der Belastung der Anrainer durch den Durchzugsverkehr,
bauliche und legistische Vorkehrungen für verkehrsberuhigende Maßnahmen
durch Rückbau, Geschwindigkeitsbeschränkungen u.a. setzen.
- zeitgemäße Straßenbeleuchtung:
punktuelle Beleuchtung der „Sehenswürdigkeiten“
Im Gemeindebereich wird ein generelles
Verkehrskonzept erarbeitet, das einen koordinierten und zielgerichteten Einsatz
der vorhandenen Ressourcen ermöglicht.
11) Ortsbild, bauliche Ortsentwicklung
Der Bürgermeister achtet im Rahmen seiner
Kompetenz als Baubehörde erster Instanz, der Gemeinderat durch Gestaltung der
Bauvorschriften auf eine höchstmögliche Harmonisierung zwischen Bautätigkeit
und Umfeld. Diese Harmonisierung ist auch bei der Gestaltung der öffentlichen
Einrichtungen (Bauten, Wege, Plätze etc.) wesentliches Ziel jeder Maßnahme. Ein
landschaftstypisches Ortsbild schließt aus unserer Sicht den Einsatz neuer
Materialien und moderne Gestaltungsformen nicht aus.
Ziel unserer Gemeindearbeit ist, die Gemeinde als gemeinsamen
Lebensraum zu gestalten, in dem sich alle zu Hause fühlen. Als wesentlichen
Teil dieses Lebensraumes sehen wir ein intaktes Dorfzentrum.
Wir werden
daher:
- in öffentlichen
Arbeitskreisen Vorschläge und Ideen der Bevölkerung zu einer Neugestaltung
des Ortskernes einholen, dabei sind Gastronomiebetriebe vor Ort und deren
möglichen Angebote in die Planung einzubeziehen.
- dieerarbeiteten
Vorschläge werden als Basis für die Planung einer Umgestaltung der
öffentlichen Plätze herangezogen. Die Umgestaltung wird auch dann in
Angriff nehmen, wenn aus organisatorischen oder finanziellen Gründen mit
einer Fertig-stellung vor 2010 nicht zu rechnen ist.
- Für die bestehenden
öffentlichen Flächen wird ein Bepflanzungs- und Pflegekonzept erarbeitet
und umgesetzt.
- Kellergassen
gehören zum unverwechselbaren „Gesicht“ einer Weinviertler Gemeinde. Wir
werden daher unter Nutzung der vom Arbeitskreis „Kellergassen“
erarbeiteten Unterlagen alle Möglichkeiten einsetzen, um die Kellergassen
unserer Gemeinde zu erhalten und deren Pflege zu fördern
12) Sicherung und Erweiterung der Nahversorgung
Die Gemeinde wird ihre Möglichkeiten
ausschöpfen, bestehende Versorgungsunternehmen und Gewerbetreibende in Ihren
Anliegen zu unterstützen, um eine adäquate Nahversorgung der Gemeinde
sicherzustellen und das Abwandern von Betrieben zu verhindern.
13) Zusammenarbeit mit den Vereinen
Seitens der Gemeinde wird eine gemeinsame
Informations- und Kommunikationsplattform für alle ortsansässigen Vereine und
Clubs eingerichtet. Dadurch soll das bestehende Angebot an Interessierte besser
vermittelt, Fördermöglichkeiten besser ausgeschöpft und Gemeinsamkeiten besser
genützt werden können.
Seitens der Gemeinde wird eine für alle
Seiten zufriedenstellende Lösung des „Sportplatzproblems“ als eines der vordringlichsten Aufgaben der
nächsten Amtsperiode gesehen.
14) Verantwortung der Gemeinde für die Umwelt
Wir sind uns bewusst, dass
Umwelteinflüsse nicht an der Ortstafel halt machen. Die Gestaltung und
Sicherung des Lebensraums unserer Mitbürger ist ohne Verantwortung für die
Umwelt über die Gemeindegrenzen hinaus nicht denkbar.
- Beachtung dieser
Verantwortung bei Stellungnahmen und Stimmverhalten in überregionalen
Vereinigungen und Gremien, in denen die Gemeinde vertreten ist.
- Betritt zum
„Klimabündnis“: Die Gemeinde wird die Möglichkeiten, die diese Vereinigung
ihren Mitgliedern bietet (Informationsmaterial, Vorträge) nutzen, um CO2-reduzierende
Maßnahmen zu fördern - beispielsweise durch Information der Bevölkerung
über Möglichkeiten und Vorteile der Nutzung erneuerbarer Energie.
- Die Gemeinde wird
bewusste Signale als Vorbild für die Bevölkerung setzen, die die
Verantwortung für die Umwelt unterstreicht (beispielsweise durch die
Einkaufspolitik, durch die Verwendung umweltfreundlicher Materialen, durch
den Einsatz erneuerbarer Energien, durch schrittweisen Austausch der
Straßenbeleuchtung durch Energiesparlampen u.a).
- Die Rückwidmung der Flächen zur
Nutzung für Windkraftwerke auf dem Gemeinde-gebiet ist vorzunehmen.
- Sperrmüllsammlung: Für jene Bürger, die über kein
geeignetes Transportmittel verfügen, wird einmal jährlich, voraussichtlich
Samstags am Ende der Wintersaison, die Möglichkeit einer direkten
Hausabholung – nach Anmeldung bei der Gemeinde – geboten.
- Ein für Umweltschutzfragen
verantwortlicher Gemeinderat ist zu bestellen.
15) Soziale Verantwortung der Gemeinde
Wir bekennen uns zur sozialen
Verantwortung der Gemeinde und werden daher in einem GR- Arbeitskreis, in dem
jede der im Gemeinderat vertretenen Gruppen präsent ist, einen
Richtlinien-Katalog erstellen, in dem die soziale Verantwortung als Leitmotiv
der Gemeindepolitik festgeschrieben wird. Es sind konkrete Vorschläge zu
erarbeiten, in welchen Bereichen dieses Leitmotiv in der politischen Arbeit
praktisch umzusetzen ist. Dieser Richtlinienkatalog ist vom Gemeinderat zu
beschließen.
Die Gemeinde wird Maßnahmen zur
Errichtung von gefördertem Wohnraum ergreifen; besonders junge Familien und
Senioren sollen in den Genuss dieser Wohnrauminitiative kommen. Ebenso soll
damit „Betreutes Wohnen“ ermöglicht werden.
16) Organisatorisches
- Die Partner dieses
Arbeitsübereinkommen werden für die konstituierende Sitzung des
Gemeinderates den Kandidaten der österreichischen Volkspartei zur Wahl des
Bürgermeisters und den Kandidaten der sozialdemokratischen Partei zur Wahl
des Vizebürgermeisters vorschlagen. Ebenso werden sie dem Gemeinderat
vorschlagen, den Gemeindevorstand mit sechs Mitgliedern (3:2:1) zu besetzen, wobei ProBockfließ das der
österrreichischen Volkspartei zufallende sechste Vorstandsmitglied erhält
und alle Parteien zur Unterstützung des Vorschlages einladen. Das Mandat
in den Gemeindevorstand für die Pro Bockfliess kommt von der
österreichischen Volkspartei.
Außerdem wird der
Gemeinderat der ProBockfließ für den Vorsitz des Auschusses Schule,
Kindergarten und Sport vorgeschlagen.
- Falls Vertreter der
Gemeinde in regionalen und überregionalen Vereinigungen entsendet werden
sollen, werden die Partner gemeinsam mit allen im Gemeinderat vertretenen
Gruppen Vorschläge erarbeiten und diese dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorlegen, ausgenommen jene Fälle wo die Entsendung des
Bürgermeisters obligat ist.
- Darüber hinaus
werden die Vereinbarungspartner die Eigenständigkeit und die Identität des
Anderen respektieren. Insbesondere wird ausdrücklich vereinbart, dass für
die Gemeinderäte keine wie immer geartete Verpflichtung besteht, Anträge
und Initiativen der jeweils anderen Partei im Gemeinderat zu unterstützen.
Es steht jedoch jedem Gemeinderat frei, jeden anderen Gemeinderat, also
gegebenenfalls auch jene der Gruppen, die sich dieser Vereinbarung nicht
anschließen, von der Richtigkeit einer Initiative zu überzeugen. Dazu wird vereinbart,
über geplante Initiativen so zeitgerecht zu informieren. dass dem jeweils
Anderen ausreichend Gelegenheit zu einer eigenen Meinungsbildung geboten
wird.
- Die Gemeinderatsausschüsse
werden (ausgenommen dem Prüfungsausschuss) mit je sechs Mitgliedern
besetzt. Folgende Ausschüsse werden eingerichtet:
1. Schule,
Kindergarten, Sport
2. Kultur, Soziales,
Umweltschutz
3. Wasser, Abwasser,
4. Öffentliche
Einrichtungen
5. Straßen und Wege
6. Bauausschuss
7. Prüfungsausschuss
Unterschriften
Österreichische Volkspartei:
Unterschriften Pro Bockfliess:
am 3. Juli 2005