ARBEITSÜBEREINKOMMEN

 

zwischen der:

·        ÖSTERREICHISCHEN VOLKSPARTEI und

·        PRO BOCKFLIESS

vom 3. Juli 2005

ÜBER DIE GEMEINSAME GESTALTUNG DER GEMEINDE-ARBEIT IN DER MARKTGEMEINDE BOCKFLIESS

 

Die im Gemeinderat der Gemeinde Bockfließ vertretenen Fraktionen „Österreichische Volkspartei“ und „Pro Bockfließ“ kommen überein, in der Legislaturperiode 2005 bis 2010 gemeinsame Projekte zu realisieren und durch aufeinander abgestimmte Arbeit im Gemeinderat sowie durch Aktivitäten in der Gemeinde gemeinsame Ziele zu erreichen.

Die beiden Gruppen respektieren in dieser Zusammenarbeit die Selbstständigkeit und Eigen-verantwortlichkeit des Partners. Unterschiedliche Positionen und Ansichten werten wir dabei nicht als trennend, sondern als Belebung und Bereicherung der gemeinsamen politischen Kultur.

Diese gemeinsame Gemeindearbeit ist vom gegenseitigen Vertrauen geleitet: Partnerschaft, Offenheit und Toleranz gegenüber Andersdenkenden - nicht nur beim Partner sondern auch Dritten gegenüber - sind Leitmotive dieser gemeinsamen Arbeit.

 

DIE TRANSPARENTE GEMEINDE:

Die Gemeinde ist eine leistungsorientierte Service-Stelle für die Gemeindebürger. Alle - insbesondere die gewählten Gemeindevertreter - sollen und können sich in die Gemeindearbeit ungehindert einbringen.

Gemeindebürger sind grundsätzlich keine Bittsteller, sondern Kunden; Anspruchsberechtigte Mitglieder (Gemeinderatsmitglieder) anderer politischer Gruppierungen sind niemals Gegner, sondern Mitbewerber und Partner in der Gemeindearbeit.

 

DIE GEMEINDE IST EIN TEAM

Die gewählten Gemeindevertreter verstehen sich als Team, in dem alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Die Entscheidungen werden von allen getragen. In diesem Sinne sind alle im Gemeinderat vertretenen Parteien einzubinden, eine Ausgrenzung einer Gruppe oder eines Einzelnen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Darüber hinaus werden interessierte und engagierte Gemeindebürger (Vertreter von Vereinen, lnteressensorganisationen und Einzelpersonen) zur Mitarbeit bei Gemeindeprojekten einge- laden und ihr Engagement unterstützt.

 

 

DIE GEMEINDE HAT ZUKUNFT

Konstruktive Arbeit kann nicht nur mit dem Blickpunkt auf die nächsten Wahlen und daher auch nicht auf fünf Jahre ausgerichtet sein. Neben der erforderlichen Erledigung laufender Geschäfte sehen die Partner es als ihre wichtigste Aufgabe, mittel und langfristige Konzepte zu erarbeiten und Maßnahmen für die Entwicklung der Gemeinde zu initiieren und zu setzen, sowie derartige Initiativen zu fördern.

Ein wichtiger Teil dieser zukunftsorientierten Gemeindearbeit ist das Einbeziehen der jungen Gemeindebürger in das Gemeindegeschehen. Dazu gehört nicht nur die Bereitstellung von Einrichtungen für die Jugend, sondern auch die Förderung politischen Engagements der Jugendlichen und der Respekt vor Ihrer Meinung.

 

LEBENSWERTE GEMEINDE

Die Politik des Gemeindeteams orientiert sich vor allem an den Prioritäten der Gemeinde. Überregionale Interessen sind zwar zu beachten, sie haben jedoch gegenüber den Interessen des unmittelbaren Umfeldes der Gemeindebürger zurückzustehen.

Bei der Gestaltung der Gemeindepolitik ist es erklärtes Ziel, den Bürgern anhaltend eine lebenswerte Gemeinde zu schaffen und zu fördern. Daher haben Gestaltung der Lebensräume in der Gemeinde (wie z.B.  Kinderspielplätze, Parks und Grünflächen, Ortszentrum als Treffpunkt und Ort der Kommunikation u.a.) besondere Bedeutung. Die aktive und nachhaltige Gestaltung der Gemeindeumgebung ist von vitalem Interesse. Die Gemeinde stellt auch in Frage überregionaler Planungen (wie z.B. von Verkehrswegen oder Großanlagen) die Interessen der Gemeindebürger in den Vordergrund.

Die Priorität der Interessen der Gemeindebürger und das Ziel einer lebenswerten Gemeinde beinhaltet soziale Verantwortung jedem einzelnen Gemeindemitglied gegenüber als auch  über die Gemeindegrenzen hinausgehende Verantwortung für die Umwelt.

Diese gemeinsamen Ziele stellen das Leitbild in allen Detailfragen für die praktische Gemeindearbeit dar. Darüber hinaus werden sie durch die folgenden Maßnahmen umgesetzt:

 

1) Freier Zugang zu Informationen

Grundsätzlich ist jedem Mitglied des Gemeinderates jede gewünschte Auskunft und Information zu erteilen sowie in alle Unterlagen Einsicht zu gewähren, soweit dies den gesetzlichen Bestimmungen nicht widerspricht (Datenschutz, Schutz der persönlichen Sphäre u. dgl.). Auskunftsberechtigt sind Bürgermeister, Vizebürgermeister, Gemeindebedienstete und Bereichsgemeinderäte.

 

2) Vorausplanbare Sitzungen

Um den Gemeinderäten und interessierten Mitbürgern die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindeorgane zu erleichtern, werden pro Jahr sechs Sitzungen des Gemeinderates  zu im Voraus festgelegten Terminen angesetzt, z.B. jeder 2. Donnerstag an ungeraden Monaten; Beginn 20.00 Uhr.

 

 

 

3) Freiwillige Erweiterung gesetzlicher Fristen

Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen wird am Tag nach der Festlegung veröffentlicht.

Sollten bei der Gemeinderatssitzung Unterlagen zu angeführten Tagesordnungspunkten fehlen, so ist das mit einem Aktenvermerk zu versehen. Die Unterlagen werden bei der nächsten Sitzung nachgereicht.

Änderungen der Tagesordnung erfolgen in Übereinstimmung zwischen Bürgermeister und Vizebürgermeister. Die gesetzlichen Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung bleiben davon unberührt.

 

4) Information der Bevölkerung

Die Gemeinde nützt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Gemeindebürger über das vom Gesetz geforderte Maß hinaus umfassend zu informieren. Dies umfasst auch die  Information über Maßnahmen und Projekte im Planungsstadium mit dem Ziel, die Bevölkerung maximal in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.

Dazu wird innerhalb von 3 Monaten ein dreiköpfiger Gemeinderats - Arbeitskreis gebildet, in die jeder der im Gemeinderat vertretenen Parteien eine Vertrauensperson entsenden kann. Auftrag an diese Arbeitgruppe ist die Erarbeitung eines Konzeptes für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde mit folgendem Inhalt:

  • Ermittlung des Informationsbedarfes und -wunsches der Bevölkerung
  • Einbeziehung der vorhandenen Medien (Gemeindezeitung, Internet-Präsenz, Amtstafel
  • Berücksichtigung des Sparsamkeitsauftrages
  • Nennung eines Fertigstellungstermines

Das so erarbeitete Konzept stellt die Basis für entsprechende Anpassungen in der Öffentlich- keitsarbeit in der Gemeinde dar.

 

5) Der „Bürgerstammtisch“ (Gemeindeinformationsabend)

Die Mitbürger werden persönlich über Ereignisse, Entwicklungen und geplante Projekte der Gemeinde in einem halbjährlich stattfindenden „Bürgerstammtisch“ informiert. Diese informelle Veranstaltung soll den Gemeindebürgern die Möglichkeit bieten, eigene Vorstellungen einzubringen und von den gewählten Vertretern Auskunft einzufordern. Dieses Gespräch findet in ungezwungener Atmosphäre statt, es werden seitens der Gemeinde der Bürgermeister, Vizebürgermeister und alle Gemeinderäte – unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Fraktion – um Anwesenheit ersucht.

 

6) Ansprechpartner zu Sachthemen

Zu allen Fragen der Gemeinde ist der Bürgermeister der erste Ansprechpartner für die Bevölkerung. Zusätzlich wird zu jedem Sachthema jeweils ein kompetenter, persönlicher Ansprechpartner in Form eines „Bereichsführenden Gemeinderates“ (=Ausschussvorsitzender) den Gemeindebürgern zur Verfügung stehen. Dazu werden neben den Sprechstunden von Bürgermeister und Vizebürgermeister zu jedem Fachbereich eine Telefonnummer veröffentlicht, über die der zuständige Gemeinderat (zu festgelegten Zeiten) erreichbar ist. Die Pro Bockfliess würde das Resort Schule und Kindergarten übernehmen.

7) Verbreiterung der Kompetenzen und Verantwortung

Die NÖ-Gemeindeordnung schreibt in weiten Bereichen die alleinige Verantwortung durch den Bürgermeister fest. Sie schließt jedoch nicht aus, dass der Bürgermeister unter Beibehaltung dieser Verantwortung Kompetenzen und Entscheidungsmöglichkeiten an Gemeinderäte überträgt.

Das Vertrauensverhältnis der beiden Parteien nutzt diese Möglichkeit. Die Gemeindearbeit wird folgendermaßen organisiert:

a)      Bürgermeister und Vizebürgermeister arbeiten als Team und führen die Amtgeschäfte gemeinsam. Der Vizebürgermeister hat daher gleichen Zugang zur Information wie der Bürgermeister Die Alltagsangelegenheiten der Gemeinde erledigt der Bürgermeister. Alle Bereichs - und Ortsübergreifenden Angelegenheiten, die über den Alltagsbetrieb hinausgehen, werden aber von Bürgermeister und Vizebürgermeister gemeinsam entschieden. Ist es aus Dringlichkeitsgründen erforderlich, dass der Bürgermeister eine Entscheidung ohne Beiziehung des Vizebürgermeisters trifft, informiert er diesen so rasch wie möglich über die Angelegenheit.

b)      Für alle Sachfragen in der Gemeindeverwaltung werden „Bereiche“ (= Ausschüsse) eingerichtet. Für diese Bereiche werden innerhalb der nächsten 6 Monate in informellen Arbeitsgesprächen zwischen den Vereinbarungspartnern konkrete Vorgaben für die Gemeindearbeit ausgearbeitet. Diese Zielvorgaben orientieren sich an den als Einleitung genannten Richtlinien der gemeinsamen Gemeindearbeit.

c)      Für die Gemeinderäte, die einen Bereich übernehmen, werden gemeinsam die zur Erreichung der Ziele erforderlichen Rahmenbedingungen und Handlungsvollmachten sowie die nötigen Ressourcen ermittelt und im Rahmen der NÖ-Gemeindeordnung zur Verfügung gestellt.

d)      Bereichsführende Gemeinderäte (=Ausschussvorsitzende) legen jährlich im Gemeinderat einen Bericht über ihre Tätigkeit mit besonderer Bezugnahme auf die Zielvorgaben vor.

 

8) Einbindung der Bevölkerung

Zur Erarbeitung und Entwicklung größerer Projekte werden die Gemeindebürger aktiv zur Mitarbeit eingeladen. Für diese Projekte werden  öffentliche Arbeitskreise gebildet, wie z.B. eine eigene Arbeitsgruppe für die Lösung des Sportplatzprojektes, die – ausgestattet mit Zieldefinitionen – autonom Ideen entwickeln und Konzepte erarbeiten. Die Leitung der Arbeitsgruppe übernimmt ein Gemeinderat, der die Verbindung zur Gemeindeverwaltung hält und dessen Hauptaufgabe ist, „Initialzündungen“ zu setzen.

 

Für folgende Projekte werden derartige Arbeitsgruppen gebildet:

  • Gemeinde und Regionalentwicklung:

Die Arbeitsgruppe soll unter möglichst aktiver Beteiligung der Bevölkerung eine Standortbestimmung der Gemeinde innerhalb der Kleinregion erarbeiten. Es soll festgestellt werden, wie die Vorstellungen der Gemeindebürger über die künftige Ausrichtung der Gemeinde (und damit der Gemeindepolitik) aussehen, wie die Gemeinde sich in den einzelnen Bereichen (Selbstverständnis der Gemeinde, Schwerpunktsetzungen beispielsweise durch Schaffung eines Kultur- und Jugendtreffs, Verkehrsentwicklung u.a.) in den nächsten Jahren entwickeln und welche Positionen die Gemeinde innerhalb der Region einnehmen soll.

 

  • Jugend in der Gemeinde:

Die Arbeitsgruppe soll unter möglichst aktiver Beteiligung - vor allem jugendlicher Gemeindebürger - die Vorstellungen der Jugendlichen über die politische und strukturelle Gestaltung der Gemeinde eruieren. Sie soll die Beteiligungswünsche der Jugendlichen an den Entscheidungen – sowohl hinsichtlich des Ausmaßes als auch deren Vorstellungen über die Form dieser Beteiligung – gemeinsam mit ihnen formulieren und den Bedarf an Einrichtungen (Freizeit, Sport) für Jugendliche erheben. Zum ersten Treffen dieses Arbeitskreises werden Jugendliche in einem persönlichen Schreiben eingeladen. Das so erarbeitete Konzept stellt die Basis für entsprechende Maßnahmen der Gemeinde dar. Die Vereinbarungspartner sind sich einig, die Wünsche der Jugendlichen zu respektieren und im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu realisieren.

  • Junge Familien/Familien mit Kindern in der Gemeinde:

Die Arbeitsgruppe soll unter aktiver Beteiligung junger Familien deren Bedarf an Unterstützung durch die Gemeinde ermitteln. Die Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge, durch welche Maßnahmen die Gemeinde für junge Familien mit Kindern attraktiv wird. Zum ersten Treffen dieses Arbeitskreises werden Mitbürger in einem persönlichen Schreiben eingeladen. Das so erarbeitete Konzept stellt die Basis für entsprechende Maßnahmen der Gemeinde dar. Die Vereinbarungspartner sind sich einig, die Wünsche der jungen Familien zu respektieren und im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu realisieren.

  • Senioren in der Gemeinde:

Die Arbeitsgruppe soll unter aktiver Beteiligung der älteren Mitbewohner deren Vorstellungen zu einer lebenswerten Gemeinde ermitteln. Zum ersten Treffen dieses Arbeitskreises werden Mitbürger ab „5o plus“ in einem persönlichen Schreiben eingeladen. Das so erarbeitete Konzept stellt die Basis für entsprechende Maßnahmen der Gemeinde dar. Die Vereinbarungspartner sind sich einig, die Wünsche der Senioren zu respektieren und im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu realisieren.

  • Neugestaltung des Ortskernes:

In dem Arbeitskreis werden die Vorstellungen und Ideen zur Neugestaltung des Ortskernes als Lebensraum der Bevölkerung eingeholt. Die so erarbeitenden Modelle sind die Basis für entsprechende Maßnahmen der Gemeindeverwaltung zur langfristigen Umgestaltung des Ortskernes.

 

9) Arbeitswelt

Wir sehen in der Sicherstellung der Arbeitsmöglichkeiten eine wesentliche Voraussetzung für die Gemeinde mit Zukunft. Dazu gehören die Förderung neuer, zukunftsorientierter Arbeitsplätze ebenso wie eine Optimierung der Mobilität.  Die Gemeinde wird daher

  • Neuansiedlungen und Neugründungen von Klein- und Mittelunternehmen unter Berücksichtigung der Erhaltung der Lebensqualität in der Gemeinde, vor allem jene, die die Nahversorgung garantieren, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln fördern.
  • Die Schaffung neuer infrastruktureller Einrichtungen (Breitbandkommunikation u.a.) im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern.
  • alle Möglichkeiten zur Steigerung der Mobilität forcieren, sofern damit keine Belastung der Bevölkerung einhergeht.
  • eigene Einrichtungen wie z.B. Kindergarten und deren Öffnungszeiten, das Gemeindeamt sowie Gemeindeveranstaltungen so gestalten, dass sie den Bedürfnissen der berufstätigen Bevölkerung entgegenkommen (Nachmittagsbetreuung).

 

 

10) Verkehr und Straße

Bei Investitionen in den Straßenbau haben die Sicherheit und die Interessen der Dorfbewohner oberste Priorität. Das erfordert:

  • eine spürbare Reduzierung der Belastung der Anrainer durch den Durchzugsverkehr, bauliche und legistische Vorkehrungen für verkehrsberuhigende Maßnahmen durch Rückbau, Geschwindigkeitsbeschränkungen u.a. setzen. 
  • zeitgemäße Straßenbeleuchtung: punktuelle Beleuchtung der „Sehenswürdigkeiten“

Im Gemeindebereich wird ein generelles Verkehrskonzept erarbeitet, das einen koordinierten und zielgerichteten Einsatz der vorhandenen Ressourcen ermöglicht.

 

11) Ortsbild, bauliche Ortsentwicklung

Der Bürgermeister achtet im Rahmen seiner Kompetenz als Baubehörde erster Instanz, der Gemeinderat durch Gestaltung der Bauvorschriften auf eine höchstmögliche Harmonisierung zwischen Bautätigkeit und Umfeld. Diese Harmonisierung ist auch bei der Gestaltung der öffentlichen Einrichtungen (Bauten, Wege, Plätze etc.) wesentliches Ziel jeder Maßnahme. Ein landschaftstypisches Ortsbild schließt aus unserer Sicht den Einsatz neuer Materialien und moderne Gestaltungsformen nicht aus.

Ziel unserer Gemeindearbeit ist, die Gemeinde als gemeinsamen Lebensraum zu gestalten, in dem sich alle zu Hause fühlen. Als wesentlichen Teil dieses Lebensraumes sehen wir ein intaktes Dorfzentrum.

Wir werden daher:

  • in öffentlichen Arbeitskreisen Vorschläge und Ideen der Bevölkerung zu einer Neugestaltung des Ortskernes einholen, dabei sind Gastronomiebetriebe vor Ort und deren möglichen Angebote in die Planung einzubeziehen.
  • dieerarbeiteten Vorschläge werden als Basis für die Planung einer Umgestaltung der öffentlichen Plätze herangezogen. Die Umgestaltung wird auch dann in Angriff nehmen, wenn aus organisatorischen oder finanziellen Gründen mit einer Fertig-stellung vor 2010 nicht zu rechnen ist.
  • Für die bestehenden öffentlichen Flächen wird ein Bepflanzungs- und Pflegekonzept erarbeitet und umgesetzt.
  • Kellergassen gehören zum unverwechselbaren „Gesicht“ einer Weinviertler Gemeinde. Wir werden daher unter Nutzung der vom Arbeitskreis „Kellergassen“ erarbeiteten Unterlagen alle Möglichkeiten einsetzen, um die Kellergassen unserer Gemeinde zu erhalten und deren Pflege zu fördern

 

12) Sicherung und Erweiterung der Nahversorgung

Die Gemeinde wird ihre Möglichkeiten ausschöpfen, bestehende Versorgungsunternehmen und Gewerbetreibende in Ihren Anliegen zu unterstützen, um eine adäquate Nahversorgung der Gemeinde sicherzustellen und das Abwandern von Betrieben zu verhindern. 

 

 

 

13) Zusammenarbeit mit den Vereinen

Seitens der Gemeinde wird eine gemeinsame Informations- und Kommunikationsplattform für alle ortsansässigen Vereine und Clubs eingerichtet. Dadurch soll das bestehende Angebot an Interessierte besser vermittelt, Fördermöglichkeiten besser ausgeschöpft und Gemeinsamkeiten besser genützt werden können. 

Seitens der Gemeinde wird eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung des „Sportplatzproblems“  als eines der vordringlichsten Aufgaben der nächsten Amtsperiode gesehen.

 

14) Verantwortung der Gemeinde für die Umwelt

Wir sind uns bewusst, dass Umwelteinflüsse nicht an der Ortstafel halt machen. Die Gestaltung und Sicherung des Lebensraums unserer Mitbürger ist ohne Verantwortung für die Umwelt über die Gemeindegrenzen hinaus nicht denkbar.

  • Beachtung dieser Verantwortung bei Stellungnahmen und Stimmverhalten in überregionalen Vereinigungen und Gremien, in denen die Gemeinde vertreten ist.
  • Betritt zum „Klimabündnis“: Die Gemeinde wird die Möglichkeiten, die diese Vereinigung ihren Mitgliedern bietet (Informationsmaterial, Vorträge) nutzen, um CO2-reduzierende Maßnahmen zu fördern - beispielsweise durch Information der Bevölkerung über Möglichkeiten und Vorteile der Nutzung erneuerbarer Energie.
  • Die Gemeinde wird bewusste Signale als Vorbild für die Bevölkerung setzen, die die Verantwortung für die Umwelt unterstreicht (beispielsweise durch die Einkaufspolitik, durch die Verwendung umweltfreundlicher Materialen, durch den Einsatz erneuerbarer Energien, durch schrittweisen Austausch der Straßenbeleuchtung durch Energiesparlampen u.a).
  • Die Rückwidmung der Flächen zur Nutzung für Windkraftwerke auf dem Gemeinde-gebiet ist vorzunehmen.
  • Sperrmüllsammlung:  Für jene Bürger, die über kein geeignetes Transportmittel verfügen, wird einmal jährlich, voraussichtlich Samstags am Ende der Wintersaison, die Möglichkeit einer direkten Hausabholung – nach Anmeldung bei der Gemeinde – geboten.
  • Ein für Umweltschutzfragen verantwortlicher Gemeinderat ist zu bestellen.

 

15) Soziale Verantwortung der Gemeinde

Wir bekennen uns zur sozialen Verantwortung der Gemeinde und werden daher in einem GR- Arbeitskreis, in dem jede der im Gemeinderat vertretenen Gruppen präsent ist, einen Richtlinien-Katalog erstellen, in dem die soziale Verantwortung als Leitmotiv der Gemeindepolitik festgeschrieben wird. Es sind konkrete Vorschläge zu erarbeiten, in welchen Bereichen dieses Leitmotiv in der politischen Arbeit praktisch umzusetzen ist. Dieser Richtlinienkatalog ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Die Gemeinde wird Maßnahmen zur Errichtung von gefördertem Wohnraum ergreifen; besonders junge Familien und Senioren sollen in den Genuss dieser Wohnrauminitiative kommen. Ebenso soll damit „Betreutes Wohnen“ ermöglicht werden.

 

 

16) Organisatorisches

  • Die Partner dieses Arbeitsübereinkommen werden für die konstituierende Sitzung des Gemeinderates den Kandidaten der österreichischen Volkspartei zur Wahl des Bürgermeisters und den Kandidaten der sozialdemokratischen Partei zur Wahl des Vizebürgermeisters vorschlagen. Ebenso werden sie dem Gemeinderat vorschlagen, den Gemeindevorstand mit sechs Mitgliedern (3:2:1)  zu besetzen, wobei ProBockfließ das der österrreichischen Volkspartei zufallende sechste Vorstandsmitglied erhält und alle Parteien zur Unterstützung des Vorschlages einladen. Das Mandat in den Gemeindevorstand für die Pro Bockfliess kommt von der österreichischen Volkspartei.

Außerdem wird der Gemeinderat der ProBockfließ für den Vorsitz des Auschusses Schule, Kindergarten und Sport vorgeschlagen.

  • Falls Vertreter der Gemeinde in regionalen und überregionalen Vereinigungen entsendet werden sollen, werden die Partner gemeinsam mit allen im Gemeinderat vertretenen Gruppen Vorschläge erarbeiten und diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen, ausgenommen jene Fälle wo die Entsendung des Bürgermeisters obligat ist.
  • Darüber hinaus werden die Vereinbarungspartner die Eigenständigkeit und die Identität des Anderen respektieren. Insbesondere wird ausdrücklich vereinbart, dass für die Gemeinderäte keine wie immer geartete Verpflichtung besteht, Anträge und Initiativen der jeweils anderen Partei im Gemeinderat zu unterstützen. Es steht jedoch jedem Gemeinderat frei, jeden anderen Gemeinderat, also gegebenenfalls auch jene der Gruppen, die sich dieser Vereinbarung nicht anschließen, von der Richtigkeit einer Initiative  zu überzeugen. Dazu wird vereinbart, über geplante Initiativen so zeitgerecht zu informieren. dass dem jeweils Anderen ausreichend Gelegenheit zu einer eigenen Meinungsbildung geboten wird.
  • Die Gemeinderatsausschüsse werden (ausgenommen dem Prüfungsausschuss) mit je sechs Mitgliedern besetzt. Folgende Ausschüsse werden eingerichtet:

1. Schule, Kindergarten, Sport

2. Kultur, Soziales, Umweltschutz

3. Wasser, Abwasser,

4. Öffentliche Einrichtungen

5. Straßen und Wege

6. Bauausschuss

7. Prüfungsausschuss                                      

 

Unterschriften Österreichische Volkspartei:               Unterschriften Pro Bockfliess:

 

am 3. Juli 2005